Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 war ein Gesetz, das dem deutschen Reichskanzler Adolf Hitler weitreichende Vollmachten und Befugnisse verlieh. Es wurde vom deutschen Reichstag verabschiedet und ermöglichte Hitler, Maßnahmen ohne Zustimmung des Parlaments zu ergreifen.
Das Ermächtigungsgesetz war ein wesentlicher Bestandteil der nationalsozialistischen Machtergreifung. Es ermöglichte Hitler, Gesetze zu erlassen, die von der Verfassung abwichen und Grundrechte einschränkten. Dieses Gesetz markierte den Beginn der Diktatur Hitlers und den Übergang Deutschlands von einer parlamentarischen Demokratie zu einem autoritären Einparteiensystem.
Mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes konnte Hitler unter anderem politische Gegner verfolgen, oppositionelle Parteien und Organisationen verbieten, die Pressefreiheit einschränken und Konzentrationslager errichten. Es legte den Grundstein für die nationalsozialistische Herrschaft und machte Hitler zu einem uneingeschränkten Diktator.
Das Ermächtigungsgesetz wurde zunächst für eine begrenzte Zeit von vier Jahren verabschiedet, aber durch weitere Gesetze und Schritte zur Machtfestigung Hitlers wurde die Diktatur schließlich auf unbestimmte Zeit verlängert.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Ermächtigungsgesetz von den meisten Mitgliedern des Reichstags mit großer Mehrheit unterstützt wurde. Dies verdeutlichte die Schwäche und Uneinigkeit der demokratischen Institutionen und die Bereitschaft vieler politischer Führer, Hitlers Aufstieg zur Macht zu ermöglichen.
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